BERLİN - In Deutschland kommt auf viele Familien ab 2028 eine wichtige Änderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Ehepartner, die bisher kostenlos über die Familienversicherung mitversichert waren, könnten künftig zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Besonders betroffen sind Haushalte, in denen nur ein Ehepartner arbeitet.

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👉 WhatsApp Kanalına KatılKOSTENLOSE FAMILIENVERSICHERUNG WIRD EINGESCHRÄNKT
Bislang können Ehe- und Lebenspartner von gesetzlich Krankenversicherten unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben.
Diese kostenlose Mitversicherung soll künftig für einen Teil der Betroffenen eingeschränkt werden.
Ab dem 1. Januar 2028 soll für Ehe- oder Lebenspartner, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Dieser soll 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des hauptversicherten Ehepartners betragen.
BESONDERS NICHT BERUFSTÄTIGE EHEPARTNER BETROFFEN
Die Neuregelung dürfte insbesondere Familien treffen, in denen ein Ehepartner arbeitet und der andere nicht berufstätig ist und bislang kostenlos mitversichert wird.
Deshalb wird die Änderung häufig auch als neuer „Krankenversicherungsbeitrag für Hausfrauen“ bezeichnet. Genau genommen wird der Beitrag jedoch nicht direkt von der nicht berufstätigen Person erhoben. Grundlage der Berechnung ist das beitragspflichtige Einkommen des versicherten Ehepartners.
Bei einem monatlichen beitragspflichtigen Einkommen von 3.500 Euro würde der zusätzliche Beitrag von 2,5 Prozent beispielsweise rund 87,50 Euro im Monat betragen.
NICHT ALLE FAMILIEN SIND BETROFFEN
Für bestimmte Familien sind Ausnahmen vorgesehen.
In Haushalten mit Kindern unter zwölf Jahren kann die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bestehen bleiben.
Auch bei Familien mit behinderten Kindern, bei Pflegebedürftigkeit oder der Pflege von Angehörigen, beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie in bestimmten sozialen Härtefällen können Ausnahmeregelungen greifen.
Die kostenlose Familienversicherung für Kinder bleibt weiterhin bestehen.
NEUE REGELUNG GILT ERST AB 2028
In sozialen Medien und einzelnen Veröffentlichungen kursiert derzeit die Behauptung, die Neuregelung trete bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Nach den veröffentlichten Informationen soll der zusätzliche Beitrag für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner jedoch erst ab dem 1. Januar 2028 gelten.
Für viele Familien bedeutet die Änderung dennoch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Besonders Haushalte mit nur einem Einkommen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob sie von der neuen Regelung betroffen sein könnten.
